Energieeinsparverordnung (EnEV) und Staatliche Zuschüsse (KfW)

Die aktuelle Energieeinsparverordnung (EnEV) vom Oktober 2009 ist Bestandteil des deutschen Baurechtes. In ihr werden vom Gesetzgeber auf der rechtlichen Grundlage des Energieeinsparungsgesetzes (EnEG) bautechnische Standardanforderungen für Bauherren zum effizienten Energieverbrauch ihres Gebäudes vorgeschrieben.

EnEV vom 1.10.2009

Die Anforderungen nach EnEV müssen bei folgenden Einzelmaßnahmen erfüllt werden:

  1. bei Änderung von Außenbauteilen von mehr als 10% der gesamten jeweiligen Bauteilfläche des Gebäudes
  2. bei Erweiterung und dem Ausbau eines Gebäudes um zusammenhängend mind. 15 und max. 50 m² Nutzfläche.

Bisher ungedämmte und begehbare oberste Geschossdecken bei Kaltdächern dürfen ab dem 31. Dezember 2011 einen U-Wert von 0,24 W/m²K nicht überschreiten. Betreffende Gebäude müssen nachgerüstet werden. Diese Nachrüstungsverpflichtung gilt nicht für selbst genutzte Ein- und Zweifamilienhäuser, greift jedoch bei einem Eigentümerwechsel nach dem 1. Februar 2002.
Den Anforderungen der EnEV wird der U-Wert des gesamten Bauteils (Bestand + Dämmstoff) zu Grunde gelegt.

KfW (www.kfw-foerderbank.de)

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (kfw) fördert bei Einhaltung bestimmter Kriterien das Sanierungsvorhaben.

Die kfw-Bank fördert energetische Sanierungsmaßnahmen in Form von zinsgünstigen Krediten oder Tilgungszuschüssen, wenn bei der Sanierung ein Effizienzhaus erreicht wird.

Anforderungen an Einzelmaßnahmen bei energetischer Sanierung an bestehenden Gebäuden (EnEV, KfW)

 

* Es handelt sich oben um Auszüge aus der aktuellen Energieeinsparverordnung (Oktober 2009) und dem kfw-Förderprogramm, für deren Richtigkeit keine Haftung übernommen werden kann.

illustration Gutex